FAQ

Benötige ich eine ärztliche Verordnung?

Für physiotherapeutische Behandlungen sowie für osteopathische Behandlungen im Rahmen der Physiotherapie gelten in Österreich berufsrechtliche Vorgaben.

Für eine Krankenbehandlung beziehungsweise Therapie benötigen Sie grundsätzlich eine ärztliche Verordnung. Bitte bringen Sie diese zum ersten Termin mit.

Wird die Behandlung von der Krankenkasse bezahlt?

Nach der Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote. Nach erfolgter Zahlung können Sie diese gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung und dem Zahlungsnachweis bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen.

Abhängig vom Versicherungsträger und der verordneten Leistung kann ein Teil der Behandlungskosten rückerstattet werden. Genaue Informationen zur jeweiligen Kostenübernahme finden Sie auf der Website Ihres Krankenversicherungsträgers.

Private Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vertrag möglicherweise weitere Kosten. Bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei Ihrer Versicherung.

Eine vollständige Kostenübernahme kann nicht garantiert werden.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Eine Behandlung dauert in der Regel 45 Minuten.

Bitte planen Sie für den ersten Termin gegebenenfalls etwas mehr Zeit für Anamnese, Untersuchung und organisatorische Fragen ein.

Wie viele Behandlungen sind notwendig?

Die notwendige Anzahl und Häufigkeit der Termine lässt sich nicht pauschal festlegen.

Der Behandlungsumfang hängt unter anderem von Art und Dauer Ihrer Beschwerden, Ihrer individuellen Belastungssituation, bestehenden Erkrankungen oder früheren Verletzungen, Ihren persönlichen Zielen, Ihrer Reaktion auf die Behandlung und der Umsetzung vereinbarter Übungen und Empfehlungen ab.

Nach der ersten Untersuchung kann meist eine erste Einschätzung des möglichen Behandlungsrahmens gegeben werden. Dieser wird im weiteren Verlauf regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Was sollte ich zum ersten Termin mitbringen?

• ärztliche Verordnung
• relevante Befunde und Arztbriefe
• vorhandene Röntgen-, MRT- oder CT-Befunde
• Medikamentenliste, sofern vorhanden
• bequeme Kleidung
• ein großes Handtuch
• Ihre Fragen und persönlichen Ziele

 

Ist Osteopathie schmerzhaft?

In der Regel werden osteopathische Techniken ruhig und an Ihre individuelle Situation angepasst durchgeführt.

Einzelne Körperbereiche können während der Untersuchung oder Behandlung empfindlich reagieren. Bitte geben Sie jederzeit Rückmeldung, wenn sich eine Technik unangenehm oder für Sie nicht passend anfühlt. Die Behandlung kann entsprechend angepasst oder unterbrochen werden.

Muss ich mich für die Behandlung ausziehen?

Für eine genaue Untersuchung und Behandlung kann es notwendig sein, bestimmte Körperbereiche sichtbar und gut zugänglich zu machen.

Ihre Privatsphäre, Ihre persönlichen Grenzen und Ihr Wohlbefinden werden selbstverständlich respektiert. Bringen Sie gerne bequeme und gut bewegliche Kleidung mit.

Kann ich auch ohne akute Beschwerden kommen?

Ja. Im Rahmen von Prävention und Gesundheitsförderung können beispielsweise Beweglichkeit, Belastbarkeit, Bewegungsabläufe und mögliche Risikofaktoren betrachtet werden.

Eine präventive Einheit ersetzt jedoch keine medizinische Vorsorgeuntersuchung oder ärztliche Diagnostik.

Behandeln Sie auch Kinder und Säuglinge?

Ja, Kinder und – bei entsprechender Indikation – auch Säuglinge können behandelt werden.

Bei Minderjährigen erfolgt die Behandlung in Abstimmung mit den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten und unter Beachtung der gesetzlichen und medizinischen Voraussetzungen.

Abhängig vom Beschwerdebild kann vor Beginn der Behandlung eine kinderärztliche Abklärung erforderlich sein.

Behandeln Sie Schwangere?

Ja. Die Behandlung wird an die jeweilige Schwangerschaftsphase, Ihr individuelles Befinden und vorhandene medizinische Befunde angepasst.

Bei neu auftretenden, starken oder ungewöhnlichen Beschwerden sollte vor der Behandlung eine ärztliche beziehungsweise gynäkologische Abklärung erfolgen.

Was geschieht, wenn meine Beschwerden nicht in Ihren Tätigkeitsbereich fallen?

Zu einer verantwortungsvollen Behandlung gehört auch, fachliche Grenzen zu erkennen.

Ergeben sich während des Erstgesprächs oder der Untersuchung Hinweise darauf, dass eine andere oder zusätzliche medizinische Abklärung erforderlich ist, spreche ich dies offen mit Ihnen an und empfehle geeignete nächste Schritte.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Bitte sagen Sie vereinbarte Termine möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem Termin, ab.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar verrechnet werden, da die Behandlungszeit ausschließlich für Sie reserviert wurde und kurzfristig häufig nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.

Weitere Informationen finden Sie in den AGB beziehungsweise im Behandlungsvertrag.